Entscheidung des Preisgerichts
Arbeitsbereich 1 - Foyer und Bewegungszonen
Arbeitsbereich 3 - Leitungsebene
Arbeitsbereich 2 - Allgemeiner öffentlicher Bereich
Bearbeitungshonorare und Preisgelder:
Aufwandsentschädigungen und Bearbeitungshonorare in Höhe von:
Arbeitsbereich 1 - Foyer und Bewegungszonen 1.- 6.OG
Als Aufwandsentschädigung für die Teilnahme am Kolloquium erhalten die Teilnehmenden 500 € (inkl. Mehrwertsteuer) einschließlich aller anfallenden Reise- und Nebenkosten. Als Aufwandsentschädigung für die Erstellung und Präsentation einer Ideenskizze erhalten die Teilnehmenden 1.500 € (inkl. Mehrwertsteuer) einschließlich aller anfallenden Reise- und Nebenkosten.
Als Aufwandsentschädigung für die vollständige und termingerechte Abgabe und Präsentation einer den Wettbewerbsbedingungen entsprechenden prüffähigen Arbeit, die zur Beurteilung durch das Preisgericht zugelassen wurde, erhalten die Teilnehmenden einen Betrag in Höhe von 4.000 € (inkl. Mehrwertsteuer) einschließlich aller anfallenden Reise- und Nebenkosten. Die Arbeit muss vom Künstler oder der Künstlergruppe persönlich oder einem von ihm gesandten Vertreter bei der Jurysitzung präsentiert werden.
Arbeitsbereich 2 - Allgemeiner öffentlicher Bereich
Als Aufwandsentschädigung für die vollständige und termingerechte Abgabe einer den Wettbewerbsbedingungen entsprechenden prüffähigen Arbeit, die zur Beurteilung durch das Preisgericht zugelassen wurde, erhalten die 8 Teilnehmenden einen Betrag in Höhe von 4.000 € (inkl. Mehrwertsteuer) einschließlich aller anfallenden Reise- und Nebenkosten.
Arbeitsbereich 3 - Leitungsebene
Als Aufwandsentschädigung für die vollständige und termingerechte Abgabe einer den Wettbewerbsbedingungen entsprechenden prüffähigen Arbeit, die zur Beurteilung durch das Preisgericht zugelassen wurde, erhalten die 5 Teilnehmenden einen Betrag in Höhe von 3.000 € (inkl. Mehrwertsteuer) einschließlich aller anfallenden Reise- und Nebenkosten.
Preisgelder in Höhe von:
Arbeitsbereich 1 - Foyer und Bewegungszonen 1.- 6.OG
Insgesamt werden Preisgelder in Höhe von 9.000 € ausgelobt. Über die Aufteilung entscheidet das Preisgericht.
Arbeitsbereich 2 - Allgemeiner öffentlicher Bereich
Insgesamt werden Preisgelder in Höhe von 4.000 € ausgelobt. Über die Aufteilung entscheidet das Preisgericht.
Arbeitsbereich 3 - Leitungsebene
Insgesamt werden Preisgelder in Höhe von 4.000 € ausgelobt. Über die Aufteilung entscheidet das Preisgericht.
Auswahlgremium
Die Sitzung der Auswahlkommission wird ... am durchgeführt.
Preisgericht
Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter:
• Dr. Anette Hüsch, Direktorin der Kunsthalle, Kiel
• Prof. Andreas Kaiser, Künstler, Köln
• Prof. Dr. Florian Matzner, Akademie der Bildenden Künste, München
• Georg Zey (Inges Idee), Künstler, Berlin
Ständig anwesende Stellvertretung:
• Stefka Ammon, Künstlerin, Berlin
• Silke Wagler, Leiterin des Kunstfonds, Staatliche Kunstsammlung, Dresden
Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter:
• Robert Erfen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
• Franz&Sue Architekten, n.n.
• Nutzer, n.n.
Sachverständige (nicht abschließend):
• Dagmar Schmidt, Vorstand Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler
• Philine Puffer, PD - Berater der Öffentlichen Hand GmbH
• Anne-Marie Banniza von Bazan, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
• Dr. Sylvia Haida, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Referentin Kunst am Bau
• Nutzer, n.n.
Vorprüfung:
• Stefan Krüskemper
• Katrin Schmidbauer
• Oscar Ardila