Gemeinschaftszollanlage (GZA) Weil am Rhein/Basel-Autobahn
Entwurfsansicht Neubau GZA Weil am Rhein / Basel-Autobahn @ hovenbitzer moser architekten und generalplaner GmbH
Status | offen |
Veröffentlichung | 11. Juni 2025 |
Auswahlgremium | 04. Juni 2025 |
Preisgericht | 17. November 2026 |
Informationen zum Wettbewerb
Anlass und Ziel des Wettbewerbs/ Wettbewerbsaufgabe:
Die Neukonzeption der Gemeinschaftszollanlage sieht den Neubau eines Zollgebäudes mit Fahrbahndach zur Unterbringung der Waren- und Reisendenabfertigung für den deutschen Zoll, die Reisendenabfertigung für den Schweizer Zoll sowie Büroflächen für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vor.
Die Gemeinschaftszollanlage (GZA) Weil am Rhein/Basel Autobahn dient der zollrechtlichen Abfertigung des Warenverkehrs am Grenzübergang zwischen Deutschland/EU und der Schweiz an der Autobahn A5. Die Autobahn A5 (Eigentum und Betrieb durch Autobahn GmbH des Bundes) führt durch die Anlage hindurch und teilt sie in eine „Schweizer Seite“ (westlich der Autobahn in Fahrtrichtung Süden) und eine „Deutsche Seite“ (östlich der Autobahn in Fahrtrichtung Norden). Sie wurde in den 1970er Jahren geplant und im Jahr 1980 als eine der größten Zollanlagen Europas eröffnet. Die Anlage befindet sich auf deutschem Hoheitsgebiet und wird durch die deutsche und Schweizer Zollverwaltung gemeinschaftlich genutzt. Der Grenzübergang hat eine große Bedeutung für den Warenverkehr zwischen der EU und der Schweiz und bildet damit ein „Tor zur EU/Tor zur Schweiz“. Aktuell werden auf der Zollanlage ca. 3.000 LKW täglich abgefertigt.
Ziel des Kunst am Bau-Wettbewerbs ist es künstlerische Vorschläge zu finden, die sich mit dem Ort – der räumlichen Situation, (Landschafts-) Architektur und Nutzung – sensibel auseinandersetzen. Die Kunst am Bau kann dabei einen inhaltlichen Bezug zur GZA und ihren Tätigkeiten haben, kann aber auch rein abstrakt sein. Bei gegenständlichen Motiven soll auf Stereotype verzichtet werden.
Wettbewerbsverfahren
Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt im Einladungsverfahren. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Für die Realisierung der künstlerischen Gestaltung stehen maximal 720.000 Euro inkl. ges. MwSt. zur Verfügung.
Der Wettbewerb erfolgt als einstufiger nicht offener Wettbewerb in Anlehnung an die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) und orientiert sich an dem Erlass Verbindliche Vorgaben zu Kunst am Bau vom 1.7.2024 und dem Kunst am Bau Standard der BImA.
Kunststandort
Arbeitsbereich - 2 Passerellen (Fußgängerstege) inkl. Treppenhäusern ; Dach (weiße Stahlkonstruktion, bekommt eine funktionale Grundbeleuchtung, um die Kontrollbereiche auszuleuchten); Außenanlagen: Grünfläche bei Treppenhaus der Passerelle Nord, Grünflächen zwischen den Passerellen (Zollabwicklung Deutsche Seite)
Ausloberin, Koordination und Durchführung
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Ellerstraße 56,
53119 Bonn
Auslobung, Koordination und Durchführung des Wettbewerbs:
Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg (OFD)
Bundesbau Baden-Württemberg – Betriebsleitung (BBBW)
Heinrich-von-Stephan-Str. 11a
D-79100 Freiburg
vertreten durch das
Staatliche Hochbauamt Freiburg
Kartäuserstraße 61b
D-79104 Freiburg
tätig für die Nutzer
Bundeszollverwaltung
Generalzolldirektion (GZD)
Sautierstraße 32
D-79104 Freiburg
und
Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Fellerstraße 21
Bern 3003 CH