Neubau Bundespolizei-Revier Furth im Wald
Visualisierung: Architekturbüro PH2
| Status | offen |
| Veröffentlichung | 23. Juni 2026 |
Auswahlgremium | n.b. |
| Entscheidung | n.b. |
Informationen zum Wettbewerb
Anlass und Ziel des Wettbewerbs/ Wettbewerbsaufgabe
Auf einem Grundstück, in der Adam-Wild-Straße in Furth im Wald mit der Fl.Nr. 818/18 Gemarkung Furth im Wald, lässt die BIMA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) ein neues Bundespolizei-Revier errichten. Das städtebauliche Umfeld ist geprägt durch die östlich angrenzende Adam-Wild-Straße, direkt angrenzende Wohnbebauung im Norden und gewerbliche Bebauungen im Süden und Westen.
Ziel des Wettbewerbs ist es, für das neue Bundespolizei-Revier Furth im Wald eine künstlerische Gestaltung zu finden, die Struktur und Funktionen der Niederlassung berücksichtigt, eine positive Willkommensatmosphäre schafft, einen Mehrwert für die architektonische und landschaftsarchitektonische (Außen-) Raumqualität darstellt und die Identität mit dem Standort stärkt.
Der eingereichte künstlerische Entwurf soll einen eigenständigen, selbstbewussten und künstlerisch qualitätsvollen Beitrag darstellen. Er soll autark und identitätsstiftend sein. Künstlerische Idee und Bauaufgabe sollen sich ergänzen. Gewünscht ist die Akzentuierung des Eingangsbereich.
Die Verankerung der Bundespolizei und insbesondere die Verbindung zu den Aufgaben Bundespolizei vor Ort in Furth im Wald sollen sich in dem Kunstwerk wiederspiegeln. Die Thematisierung der Arbeit der Bundespolizei vor Ort, insbesondere der Bezug zu der Grenzaufgabe der Bundespolizei werden von der Bundespolizei ausdrücklich gewünscht. Der Nutzer wünscht sich, dass der Bezug zu diesen Grenzaufgaben in Furth im Wald auch nach außen dargestellt und transportiert wird. Auf eine hohe und starke Identifikation der Belegschaft mit der realisierten Kunst wird seitens der Bundespolizei großer Wert gelegt. Ebenfalls sind Rückschlüsse auf den Standort Furth im Wald und die Geschichte der Bundespolizei am Standort ausdrücklich gewünscht. Die Kunst wird als Element Wertschätzung der Bundespolizeikräfte vor Ort verstanden und betrachtet. Sie soll anerkennend und weniger verspielt sein.
Motive, Größen, Formen, Techniken und Materialien der Arbeiten können frei gewählt werden, ebenso ihre Hängung innerhalb der vorgegebenen Raum- und Nutzungsbezüge. Funktionale Aufgaben sind mit diesem Kunstwerk nicht verknüpft. Die Entwürfe sollten die vorgesehene Nutzung des Gebäudes nicht behindern.
Alle zeitgenössischen Kunstformen sind möglich. Akustische Arbeiten (Klanginstallationen, Videoarbeiten) und Arbeiten mit Wasser als Medium sind ausgeschlossen. Kunstwerke mit einem hohen Technisierungsgrad, wie z. B. interaktive Monitore o. ä., sind nicht gewünscht. Arbeiten mit Licht, sind möglich. Partizipative Arbeiten, die von außen gesteuert werden können oder müssen, wie z. B. auf Internet oder WLAN basierende Interventionen, sind aus Sicherheitsgründen ebenfalls ausgeschlossen.
Wettbewerbsverfahren
Der Wettbewerb wird als einstufiger, nicht offener Realisierungswettbewerb mit 4 teilnehmenden Künstlern ausgelobt. Die maßgebende Wettbewerbssprache ist deutsch. Das Verfahren ist anonym.
Die Ausschreibung erfolgt gemäß des Leitfadens Kunst am Bau (BMVBS, Stand November 2014) und in Anlehnung an die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013).
Realisierungssumme 100.000 €, brutto
Kunststandort:
Eingangsbereich
Ausloberin, Koordination und Durchführung
Ausloberin
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Ellerstraße 56,
53119 Bonn
Koordination und Durchführung des Wettbewerbes
Staatliches Bauamt Regensburg / Hochbau
Frau Katrin Rothfischer
Abteilungsleiterin L2