Preisgericht
Bearbeitungshonorar und Preisgelder:
Die Teilnahme am Wettbewerb wird mit 2.000 Euro (brutto) für die Entwurfserstellung vergütet, sofern eine den Bedingungen der Auslobung entsprechende Arbeit eingereicht wird.
Es ist eine Preissumme von insgesamt 8.000 EURO (inkl. MwSt.) vorgesehen. Das Preisgericht entscheidet über Anzahl und Höhe der Preise unter Ausschöpfung. Im Falle einer Realisierung werden die Aufwandsentschädigung und das Preisgeld auf das Künstlerhonorar angerechnet.
Auswahlgremium
Die Sitzung der Auswahlkommission wird voraussichtlich am 09. Januar 2026 durchgeführt.
Preisgericht
Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter:
Frau Knappe, Arbeitsausschuss Fachpreisrichter Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V.
Herr Weise, Arbeitsausschuss Fachpreisrichter Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V.
Frau Pelz, Preisrichterpool Bundesverband Bildender Künstler und Künstlerinnen e.V.
Herr Leu, Preisrichterpool Bundesverband Bildender Künstler und Künstlerinnen e.V.
Stellvertretender Fachpreisrichter:
Herr Jansen, Arbeitsausschuss Fachpreisrichter Landesverband Bildende Kunst Sachsen e.V.
Frau Leukefeld, Preisrichterpool Bundesverband Bildender Künstler und Künstlerinnen e.V.
Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter:
Frau Mager, Hauptzollamt (HZA), DD, Sachbearbeiterin Liegenschaft zusammen mit Frau Kalbe, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Frau Zschippang, Sächsisches Ministerium für Finanzen
Herr Krauße, heinlewischer Partnerschaft freier Architekten mbB, Dresden
Stellvertretende Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter:
Frau Lange, Hauptzollamt (HZA), DD zusammen mit Herr Lorenz, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Frau John, Sächsisches Ministerium für Finanzen
Herr Thombansen, heinlewischer Partnerschaft freier Architekten mbB, Dresden
Vorprüfung:
Christiane Siemann, h.e.i.z.Haus